Antwort 08.10.2025 von Steffen Kotré AfD
Mit nein, das wird ersichtlich werden im Ergebnis der Namentlichen Abstimmung.
Mit nein, das wird ersichtlich werden im Ergebnis der Namentlichen Abstimmung.
Es ist unser Ziel, Kinder und Jugendliche wirksam vor sexualisierter Gewalt zu schützen, ohne dabei digitale Grundrechte zu gefährden.
Bei der Bundestagswahl ist das Verfahren deutlich komplexer: Es umfasst viel mehr Wahlbezirke, und mehrere Ebenen wie die Bundeswahlleiterin und die Wahlprüfungsausschüsse sind beteiligt.
Die Beratungen im Bundestag dazu haben noch nicht begonnen. Doch in seiner aktuellen Form ist dieser Entwurf für uns nicht zustimmungsfähig.