Der Hauptgrund für den Vorschlag, die Mittel für homöopathische Leistungen zu streichen, liegt weniger in deren Kosten als in den qualitativen und medizinischen Leitprinzipien der Kommission begründet. Diese zielen darauf ab, den Grundsatz der evidenzbasierten Medizin konsequent in allen Leistungsbereichen der GKV zu stärken.
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Antwort 05.06.2026 von René Springer AfD
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Antwort 07.05.2026 von Isabelle Vandre Die Linke
Eine Therapie sollte dann von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, wenn sie medizinisch sinnvoll und ihre Wirksamkeit wissenschaftlich bestätigt ist. Für Homöopathie liegt ein solcher Wirksamkeitsnachweis nicht vor, weshalb aus unserer Sicht auch eine freiwillige Finanzierung durch die Krankenkassen nicht gerechtfertigt ist.
Antwort 05.05.2026 von Manja Schüle SPD
Die Streichung der Homöopathie aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist also primär ein prinzipieller Beschluss zur Wissenschaftsbasiertheit, keine reine Sparmaßnahme.
Antwort ausstehend von Saskia Ludwig CDU
Antwort 29.04.2026 von Nina Warken CDU
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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