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Abschließend zu Ihrer Frage der Klage: selbstverständlich steht Ihnen auch der Rechtsweg offen. Dazu kann und darf ich Sie allerdings nicht beraten. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich bei einer spezialisierten Anwaltskanzler beraten zu lassen.
Frau Göring-Eckardt verweist auf die Ihnen bereits vorliegende Antwort.
Als CSU stehen wir für eine grundsätzliche Anpassung der Erbschaftsteuer.
Wir wollen in einem ersten Schritt die Abschaffung der Erbschaftssteuer auf das Elternhaus und zusätzlich die deutliche Erhöhung der Freibeträge. Hiervon profitieren dann alle.