Antwort 18.10.2023 von Bernhard Zimniok AfD
Sehr geehrter Herr K.,
Sehr geehrter Herr K.,
Sehr geehrte Frau W.,
Erst vor wenigen Tagen wurde der aktuelle Bericht des Berliner Verfassungsschutzes veröffentlicht.
Daher kann ein solches Verfahren nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich erfüllt werden und damit alle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verfahren vorliegen. Hier bedarf es einer umfassenden und mit größter Sorgfalt betriebenen Prüfung.
Für unser Zusammenleben ist eine erfolgreiche Integration geflüchteter und eingewanderter Menschen eine entscheidende Aufgabe.