Eine unterstützende Beratung, welche auf Augenhöhe und sachlich abzulaufen hat, leistet einen wichtigen Beitrag, um den Schutz Minderjähriger zu gewährleisten.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Der Beschluss der Bundesregierung ist ein Meilenstein. TIN-Personen werden in Zukunft die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests, die Einholung von medizinischen/psychiatrischen Gutachten, sowie Gerichtsverfahren werden endlich nicht mehr erforderlich sein.
die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.
Wir haben im parlamentarischen Verfahren sichergestellt, dass auch Menschen mit Betreuungsbedarf ihren Personen-stand- und Vornamen künftig auch selbstbestimmt ändern können.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ermöglicht, dass man neben der deutschen eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen kann, ohne die deutsche aufgeben zu müssen.