Ein Verbotsantrag muss gut vorbereitet sein und in der Prognose eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit aufweisen. Wenn dies der Fall sein sollte, werde ich mich dafür einsetzen, dass der Bundestag ein Verbotsverfahren der AfD beim Bundesverfassungsgericht einleitet.
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Die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteienverbot in Deutschland sind allerdings sehr hoch.
Zwar wird im Antrag der AfD auf eine diplomatische Lösung des Konflikts gesetzt, was wir ausdrücklich begrüßen. Allerdings skizziert der Antrag einen Weg, den wir uns so nicht zu eigen machen möchten und der aus unserer Sicht eine Verengung der diplomatischen Möglichkeiten beinhalten würde, die jedoch mit dem Beginn von Verhandlungen verbunden sein müssten.
Beantragen können Sie die weitere Staatsangehörigkeit bereits jetzt - Sie dürfen diese nur noch nicht annehmen bevor die Reform in Kraft getreten ist, sonst verlieren Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.
Sprechen Sie am besten mit der zuständigen Einwanderungsbehörde, ob eine Fristverlängerung der Einbürgerungszusage möglich ist.