Antwort 23.02.2024 von Thomas Bareiß CDU
Sehr geehrter Herr M.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die Sie mir über die Plattform „Abgeordnetenwatch.de“ zukommen lassen haben.
Sehr geehrter Herr M.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die Sie mir über die Plattform „Abgeordnetenwatch.de“ zukommen lassen haben.
Meiner Auffassung nach, müssen Abgeordnete des Deutschen Bundestages ihr Mandat entsprechend der Realitäten in unserem Land ausüben können.
In den zukünftigen Offenlegungsregeln für Landtagsabgeordnete, die wir noch in dieser Legislaturperiode verabschieden werden, soll vermerkt sein, in welchen außerparlamentarischen Gremien, Vereinen und Institutionen die Abgeordneten aktiv sind und ob bzw. welche kommunalpolitischen Mandate sie ausüben.
Die Frage nach dem AfD- Verbot ist aus meiner Sicht eine rechtlich nicht einfach zu beantwortende Frage