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(...) 3 müsste es heißen "Absatz 2 Satz 1" und nicht "Absatz 2 Satz 2". Dass dieses gemeint war, ergibt sich aus einer Synopse, die bei den entscheidenden Beratungen im Verfassungsausschuss vorlag und den korrekten Verweis auf Abs. 2 Satz 1 enthält. (...)

(...) Deutschland ist dabei im Norden Afghanistans sowohl zivil als auch militärisch (zur Absicherung der zivilen Ausbauarbeit) engagiert. Meines Erachtens hat diese Kombination von Mitteln zu einer vergleichsweise stabilen Lage im Norden Afghanistans geführt, in dem die deutschen Soldaten in einem vertrauensvollen Verhältnis mit der afghanischen Bevölkerung stehen. (...)

(...) Mit dem Gesetzentwurf wird auch die Innere Sicherheit besser geschützt: Jugendliche Intensivtäter können leichter ausgewiesen werden. Vor dem Hintergrund der geplanten Kofferbombenattentate wird der Studienverlauf von ausländischen Studenten durch die Ausländerbehörden stärker kontrolliert. (...)
