Antwort 17.06.2024 von Katrin Steinhülb-Joos SPD
Die Landesregierung hat dies mit dem geltenden Urheberrecht begründet. Lediglich über die Lehrkraft stünden den Schülerinnen und Schülern die Aufgaben dennoch kostenfrei zur Verfügung.
Die Landesregierung hat dies mit dem geltenden Urheberrecht begründet. Lediglich über die Lehrkraft stünden den Schülerinnen und Schülern die Aufgaben dennoch kostenfrei zur Verfügung.
Ein neuer Gesetzentwurf muss sowohl gerichtsfest sein als auch viele weitere sehr wichtige Vorgaben und Anforderungen erfüllen
Jedes Unternehmen, egal in welchem Bereich, hat heute ein Nachhaltigkeitsmanagement