Wenn Sie bereits eine Einbürgerungsurkunde haben, so sind Sie ja bereits deutscher Staatsbürger. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist nach derzeitigem Stand nicht möglich. Ihren alten Pass haben Sie ja auch bereits abgegeben.
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Antwort 16.09.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 16.10.2023 von Hubertus Heil SPD
Soweit Sie die Alterssicherungssysteme in Österreich und Deutschland ansprechen, muss ich zunächst sagen, dass ein uneingeschränkter Vergleich von zwei völlig unterschiedlichen Systemen der Alterssicherung nicht möglich ist.
Antwort ausstehend von Florian Toncar FDP
Antwort 03.10.2023 von André Höftmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beruflich beschäftige ich mich bereits intensiv mit der Landespolitik.
Antwort 14.09.2023 von Florian Siekmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vieles was ich von der AfD lese, höre und im Parlament von der AfD-Fraktion erleben musste, steht in krassem Widerspruch zu meinem Verständnis des Grundgesetzes. Deshalb stehe ich einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht offen gegenüber.

Antwort ausstehend von Gina Tomada FREIE WÄHLER