Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Tim P. • 13.11.2007
Antwort von Ursula Eid BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 04.12.2007 (...) Der von der Regierung geplante Paradigemenwechsel, von einem Verbot der Speicherung von Telekommunikationsdaten zu einem Gebot, dass nun gespeichert werden muss, wird von der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen nicht mitgetragen. Bisher durfe nur in Ausnahmefällen bei gegebenen Anlässen und Verdachtsmomenten gespeichert werden oder - zeitlich begrenzt - zu Abrechungszwecken. (...)
Frage von Tim P. • 13.11.2007
Antwort von Thea Dückert BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 14.11.2007 (...) Heute abend (14.11.2007) findet in Berlin von 17:00 bis 02:00 Uhr die "lange Nacht der Bürgerrechte statt", eine Veranstaltung der grünen Bundestagsfraktion, in der auch die Vorratsdatenspeicherung ein Thema ist. Da die meisten Bürger heute abend nicht in Berlin sein können, können Sie auch telefonisch oder per eMail Kontakt aufnehmen. (...)
Frage von Dirk S. • 13.11.2007
Antwort von Dieter Wiefelspütz SPD • 14.11.2007 (...) Es geht bei der Vorratsdatenspeicherung um die Möglichkeit, schwere Straftaten besser bekämpfen zu können. Schwere Straftaten sind nicht notwendigerweise auch terroristische Straftaten. Terroristische Straftaten sind in Deutschland eher selten. (...)
Frage von Ulf R. • 13.11.2007
Antwort von Ruprecht Polenz CDU • 05.12.2007 (...) Wenn jetzt ein Abgeordneter als Täter oder Teilnehmer an so einer Straftat beteiligt ist, muss er sich genau wie jeder andere Bürger auch strafrechtlich dafür verantworten. Das schließt auch die Verwendung der gespeicherten Telekommunikationsdaten mit ein. Es gibt dabei einen formellen Unterschied: Um ein Ermittlungsverfahren gegen einen Abgeordneten einzuleiten, muss ihm zuvor sein in Artikel 46 des Grundgesetzes garantiertes Recht auf Immunität vom Bundestag entzogen werden. (...)
Frage von Sebastian B. • 13.11.2007
Antwort von Dieter Wiefelspütz SPD • 14.11.2007 (...) die Praxis der Aufbewahrung der Verbindungsdaten war bislag unterschiedlich. Dies wird durch das Gesetz vereinheitlicht. (...)
Frage von Volker J. • 13.11.2007
Antwort von Frank Schmidt SPD • 14.11.2007 (...) Um dem in weiten Kreisen der Bevölkerung verbreiteten Wunsch nachzukommen, dass die Abgeordneten nicht selbst nach unverständlichen Maßstäben über die Höhe der Entschädigung entscheiden sollen und gleichzeitig der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes zu entsprechen, dass die Abgeordneten eben selbst über ihre Entschädigung entscheiden müssen, soll die Abgeordnetenentschädigung in zwei Schritten an die Vergütung der Bürgermeister von Städten und von Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern und der einfachen Bundesrichter angepasst werden, die bereits heute als Orientierungsgröße im Gesetz verankert ist. Sobald die Orientierungsgröße und die Abgeordnetenentschädigung deckungsgleich sind, kann der Bundestag künftig den Wünschen der Bevölkerung und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes gleichzeitig entsprechen: Eine Anhebung der Entschädigung erfolgt nur, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und der Bundesrichter ändert. (...)