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Ich habe hier ja mehrfach geantwortet, dass BMI den Gesetzentwurf für verfassungskonform erachtet. Vor diesem Hintergrund findet die entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dauerhaft Beachtung.
So erfolgt seit 2013 durch die Bayerische Staatsregierung eine 1:1-Übertragung der Tarifabschlüsse der Länder auf die Besoldung.
Anders als andere Bundestagsabgeordnete muss ich aufgrund der Nähe meines Wohnortes und Wahlkreises (Frankfurt (Oder) - Oder-Spree) keine Zweitwohnung in Berlin anmieten