Antwort 03.10.2024 von Malte Kaufmann AfD
Der Mieter oder Immobilienkäufer sollte die tatsächliche Größe der Wohnfläche bezahlen, die er mietet oder erwirbt.
Der Mieter oder Immobilienkäufer sollte die tatsächliche Größe der Wohnfläche bezahlen, die er mietet oder erwirbt.
Da Frau Hamburg sowohl als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags als auch als Kultusministerin tätig ist, möchten wir darauf hinweisen, dass wir über Abgeordnetenwatch nur noch Fragen beantworten können, die sich auf ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete beziehen.
Wir als SPD in Schleswig-Holstein haben uns für ein Förderprogramm eingesetzt mit einem Antrag im Schleswig-Holsteinischen Landtag.
Ich kann ehrlich gesagt in Deutschland keine „Austeritätspolitik“ erkennen