Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Achim K. • 17.06.2009
Antwort von Clemens Binninger CDU • 28.07.2009 (...) Im Abschluss daran soll das Gesetz auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden. Für mich ist das Gesetz aber ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie, die Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie soweit es geht auszutrocknen. (...)
Frage von Thorsten L. • 17.06.2009
Antwort von Hans-Peter Bartels SPD • 07.07.2009 (...) Die SPD ist die Partei der Freiheit - allerdings mit einem Freiheitsbegriff, der die Grenzen dort setzt, wo die Freiheit anderer beeinträchtigt wird. Um auf Ihre zweite Frage zu antworten: Ich halte unsere Positionierung nicht nur für "strategisch" richtig - sondern für richtig. (...)
Frage von David E. • 17.06.2009
Antwort von Max Stadler FDP • 17.06.2009 (...) Klar ist, dass wir auch dem neuen Gesetzentwurf aus rechtsstaatlichen Gründen nicht zustimmen können, zumal es ebenso wie der erste Gesetzentwurf der Bundesregierung so gut wie nichts gegen Kinderpornographie bewirken wird. (...)
Frage von Ralf H. • 17.06.2009
Antwort von Martina Krogmann CDU • 21.06.2009 (...) wir haben in der großen Koalition Ihre Besorgnis aufgegriffen und den Gesetzentwurf auch im Hinblick auf mehr Transparenz dementsprechend geändert. Die Mitglieder des Expertengremiums sind jederzeit berechtigt, die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen. "Jederzeit" ist dabei so zu definieren, dass nicht das gesamte Gremium zur Kontrolle zusammenkommen muss, sondern auch einzelne Mitglieder unabhängig von den anderen Mitgliedern jederzeit Einsicht in die Liste nehmen können. (...)
Frage von Volker B. • 17.06.2009
Antwort von Joachim Pfeiffer CDU • 19.06.2009 (...) gerade aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wäre ein Vergleich von Killerspielen mit Alkohol unzulässig. (...)
Frage von Theo O. • 17.06.2009
Antwort von Wolfgang Schäuble CDU • 19.06.2009 (...) Ich bin deshalb froh, dass die Koalitionsparteien in der nun ablaufenden Legislaturperiode eine ganze Reihe wichtiger Vorhaben abschließen konnten und nenne hier nur die Erweiterung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes zur Abwehr terroristischer Gefahren. Dabei meine ich, dass mit diesen Maßnahmen keine übermäßigen Freiheitsbeschränkungen verbunden sind. (...)