Menschen, die Betäubungsmittel gemäß ihrer Verschreibung einnehmen und von dem eigenen Arzt bzw. der eigenen Ärztin als für den Straßenverkehr geeignet eingestuft werden, dürfen auch laut des sogenannten Medikamentenprivilegs nach §24a StVG am Straßenverkehr teilnehmen.
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Antwort 21.06.2024 von Carmen Wegge SPD
Antwort 23.04.2024 von Martin Schirdewan Die Linke
Leider hat das Parlament in den Trilog-Verhandlungen essentiell wichtige Elemente nicht durchsetzen können.
Antwort 29.05.2024 von Rasmus Andresen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Dieses Green-Washing zeigt, dass den konservativen Parteien, die dieses Gesetz unterstützt haben, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger egal ist. Und auch die Städte werden mit ihren Problemen nicht ernst genommen, zumal sie nun wohl wieder vor der Frage von Fahrverboten stehen werden, um die geltenden Grenzwerte einhalten zu können.
Antwort 23.04.2024 von Uwe Witt parteilos
Das neue Bundestagswahlgesetz ist in meinen Augen nicht verfassungskonform. Ihr Vorschlag wäre ein lebendiger Beitrag im Rahmen einer Diskussion um die Novellierung des Bundestagswahlgesetzes.
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort 02.07.2024 von Emilia Fester BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es ist wichtig das Herr Assange jetzt frei ist und in Freiheit leben kann