
Antwort ausstehend von Wilhelm Gebhard CDU

Vielen Dank für Ihre Frage, die ich im Moment nicht präzise beantworten kann. Ich bitte Sie um etwas Geduld und würde mich, wenn Sie einverstanden sind für die Beantwortung im Detail kundig machen und bitte Sie, erneut auf mich zuzukommen.

Der aktuelle Stand ist: Nach der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom September 2025 muss auch Sachsen-Anhalt erneut prüfen, ob unsere Besoldung den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Das Finanzministerium arbeitet derzeit daran. Eine abschließende gesetzliche Regelung gibt es aber noch nicht.