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Die Grundlagen für die Vergütungsverhandlungen sind im Bundesrecht festgelegt. Als Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft habe ich deshalb keine Einflussmöglichkeit auf die Ausgestaltung der Vergütungsverhandlungen.
Eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung bleibt ein zentrales Anliegen.
Meine Kolleginnen und Kollegen wollen mit mir darauf hinwirken, dass die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Märkte nicht nur weitergeht wie bisher, sondern noch effektiver wird.