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Im System der Beihilfe als beamtenrechtliches Sicherungssystem der Erstattung krankheitsbedingter Aufwendungen ist keine Ungleichbehandlung zwischen freiwillig gesetzlich und privat versicherten Berechtigten angelegt
Bei Verstößen gegen die 12-Uhr-Regel können und sollen die Länder Bußgelder bis 100.000 € verhängen.
Sehr geehrte Frau N.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.
Wir verfolgen dafür einen ganzheitlichen Ansatz, fördern regionale Wertschöpfungsketten und haben beispielsweise die Bio-Strategie 2030 vereinbart