Antwort 07.05.2025 von Veronika Bode CDU
Bei einem Verbotsverfahren bin ich weiterhin vorsichtig. Ein solches darf erst eingeleitet werden, wenn es ausreichende und gesicherte Erfolgsaussichten gibt.
Bei einem Verbotsverfahren bin ich weiterhin vorsichtig. Ein solches darf erst eingeleitet werden, wenn es ausreichende und gesicherte Erfolgsaussichten gibt.
Verbotsverfahren sind langwierig, dennoch sollte es sie geben. Kurzfristig sollten auch Landesverbände ins Visier genommen werden und Parteienfinanzierung.
Zugegebenermaßen fällt es mir schwer, hier ein klares JA oder NEIN zu äußern.