Mir ist wichtig zu betonen, dass die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zulasten einer bedarfsgerechten Versorgung psychisch erkrankter Menschen gehen darf. Die psychotherapeutische Versorgung – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – bleibt für mich und die SPD deshalb ein gesundheitspolitischer Schwerpunkt. Wir werden die Auswirkungen der beschlossenen Regelungen sehr genau im Blick behalten und im Bedarfsfall nachsteuern.
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Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz haben wir als Koalition Maßnahmen beschlossen, um die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung angesichts eines erheblichen Defizits zu sichern.
Wie die Richtlinien sowohl für Notfälle, als auch für die schwer psychisch kranken Versicherten gestaltet werden, obliegt vor allem dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) und ist teilweise bereits in den Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung der Psychotherapeuten (KSVPsych) beschrieben.
Leistungsanspruch und Vergütungssystem sind unterschiedliche Ebenen; hier muss vorsichtig abgewogen werden.
Vergütung bleibt rechtlich gebunden, aber nicht gesetzlich vorgezeichnet
Entscheidend ist, dass Patienten auch künftig zeitnah Zugang zu einer guten Behandlung erhalten und Psychotherapeuten hierfür verlässliche und angemessene Rahmenbedingungen vorfinden.