Wie Sie richtigerweise sagen, erfüllt ein Fernstudium nicht die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel nach § 16b Aufenthaltsgesetz. Entweder Sie absolvieren dieses Fernstudium aus dem Ausland oder Sie leben während des Studiums mit einem anderen Aufenthaltstitel – der dann aber auf einem anderen Anknüpfungspunkt (Familiennachzug, Niederlassungserlaubnis, EU-Aufenthalt etc.) beruht.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 26.06.2026 von Hakan Demir SPD
Antwort 09.03.2026 von Bärbel Bas SPD
Im heutigen Erbschaftsteuerrecht gibt es mehrere Steuerklassen und Freibeträge, je nach Verwandtschaftsgrad. Geschwister sind in der Steuerklasse II und zahlen daher einen geringeren Steuersatz als Nicht-Verwandte, haben allerdings nur einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU
Antwort 23.02.2026 von Annika Klose SPD
Daher sind Ihre Anregungen sehr wertvoll, sie werden Eingang in die laufenden Diskussionen finden.

Antwort ausstehend von Carmen Haug AfD
Antwort ausstehend von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN