Antwort 09.02.2026 von Anna Cavazzini BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Die Anwendung des EU-Mercosur-Abkommens wird durch die Einholung eines EuGH-Gutachtens nicht blockiert oder verzögert, sondern rechtlich abgesichert.
Die Anwendung des EU-Mercosur-Abkommens wird durch die Einholung eines EuGH-Gutachtens nicht blockiert oder verzögert, sondern rechtlich abgesichert.
Da die Mitarbeitenden der Abgeordneten aus Steuerzahlergeldern finanziert werden, sollte eine Verfassungsfeindlichkeit ausgeschlossen werden.
Sehr geehrter Herr V.,
Wo die Gemeinschaftsschulden für den Ukraine-Kredit aufgenommen werden, weiß ich nicht. Aber klar ist, wer im Sicherungsfall haftet: die europ. Steuerzahler.