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(...) vielen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gut verstehen kann. Die Regelungen zur Schülerbeförderung sind tatsächlich nicht optimal. Sie stellen auf den Sek II-Bereich ab. (...)

(...) Grundsätzlich aber zum Religionsunterricht. In unserer Verfassung (Artikel 7 Absatz 3 GG) ist geregelt, dass Religionsunterricht ordentliches Lehrfach ist. (...)

(...) wir Grüne im Bundestag unterstützen die Trennung von Kirche und Staat. Sie ist eine grundlegende Voraussetzung für die positive Rolle von Kirchen- und Religionsgemeinschaften als wichtige Kräfte der Zivilgesellschaft. (...)

(...) Der säkulare Charakter unserer Verfassung bedeutet nicht, dass das Religiöse komplett aus dem öffentlichen Raum ausgeschlossen werden muss. Darüber hinaus wird Religionsunterricht aus pädagogischer Sicht als sehr wertvoll angesehen. Er soll zur Persönlichkeits- und Allgemeinbildung beitragen und die wechselseitige Anerkennung von gegenüber anderen Religionen fördern. (...)