Antwort 21.04.2026 von Nadine Heselhaus SPD
Es wird weiterhin möglich sein, das Wohnförderkonto bei Renteneintritt durch eine Einmalzahlung mit 30 % Rabatt zu „entriestern“, d.h. nur 70 % des fiktiven Betrags versteuern.
Es wird weiterhin möglich sein, das Wohnförderkonto bei Renteneintritt durch eine Einmalzahlung mit 30 % Rabatt zu „entriestern“, d.h. nur 70 % des fiktiven Betrags versteuern.
Der Reformbedarf beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist vorhanden.
Wir nehmen den wachsenden Unmut in der Beamtenschaft sehr ernst und werden diesen in den weiteren Beratungen des Haushalts berücksichtigen. Seien Sie versichert: Die CSU-Fraktion steht zum Berufsbeamtentum und wird dafür Sorge tragen, dass Bayern auch künftig ein attraktiver Dienstherr bleibt.