Entscheidend bleibt für uns, dass die psychotherapeutische Versorgung qualitativ hochwertig und bedarfsgerecht bleibt. Das wird Gegenstand der folgenden parlamentarischen Beratungen sein.
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Die Honorarkürzungen, die Sie ansprechen, wurden jedoch im Rahmen der Selbstverwaltung durch den Erweiterten Bewertungsausschuss vorgenommen, also nicht von „der Politik“.
Wir Bündnisgrünen setzen uns weiterhin für eine angemessene Finanzierung der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung und eine Verbesserung der Versorgung ein.
Man muss unterscheiden: Die Vergütung wird von der Selbstverwaltung entschieden. Die GKV-Reform soll die Beiträge stabilisieren und die Versorgung sichern.
Wie sie sicherlich bereits wissen, ist die angesprochene Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen ist keine Entscheidung des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung, sondern geht auf einen Beschluss der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zurück.