Frage von Heidi G. • 28.08.2025

Antwort von Uwe Feiler CDU • 12.09.2025
Es gibt bislang keinen Beschluss. Außerdem ist die derzeitige Stromnetzentgeltverordnung noch in Kraft, sodass eine neue Systematik frühestens ab 2029 greifen könnte.
Es gibt bislang keinen Beschluss. Außerdem ist die derzeitige Stromnetzentgeltverordnung noch in Kraft, sodass eine neue Systematik frühestens ab 2029 greifen könnte.
Der Bundestag muss seine Rolle wahrnehmen, künftige Verfassungsrichter*innen für das Bundesverfassungsgericht vorzuschlagen und zu wählen.
Die Energiewende muss effizient, verlässlich und sozial ausgewogen sein, dabei gilt es Arbeitsplätze und unsere Energieunabhängigkeit zu sichern.
Aus der Opposition heraus können wir keine Zusagen zur Heizungsförderung machen, fordern die Bundesregierung aber zur ambitionierten Fortführung des BEG auf.
Die an der Grenze zurückgewiesenen Personen hatten keine Einreiserlaubnis nach Deutschland.