Antwort 03.12.2025 von Martin Lucke CDU
Es besteht Konsens darüber, dass der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt unverzichtbar ist. Aber: Elementare Bürgerrechte dürfen keinen Schaden nehmen.
Es besteht Konsens darüber, dass der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt unverzichtbar ist. Aber: Elementare Bürgerrechte dürfen keinen Schaden nehmen.
Ich hoffe, die EU-Kommission wird das Vorhaben, mit dem sie jetzt ein weiteres Mal gescheitert ist, zu den Akten legen – schließlich käme im Bereich der analogen schriftlichen Kommunikation auch niemand auf die Idee, das Briefgeheimnis abzuschaffen.
Sie können sich auf mich verlassen, dass ich diesen Weg (Chatkontrolle) nicht unterstütze.
Guten Tag, Herr L.,