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Frage von Herbert L. •

Chatkontrolle: Sind Sie für ein klares NEIN zur sogenannten Chatkontrolle und verteidigen die Grundrechte aus Art.5 GG und die Menschenwürde privat Dinge äußern zu können oder zu schreiben, die den Staat nichts angehen?

Sehr geehrter Herr Meister,

Sind Sie für ein klares NEIN zur sogenannten Chatkontrolle und verteidigen die Grundrechte aus Art.5 GG und die Menschenwürde privat Dinge äußern zu können oder zu schreiben, die den Staat nichts angehen? Die sogenannte Chatkontrolle bietet die beispiellose Möglichkeiten für Überwachung, Kontrolle und Zensur zu schaffen und birgt ein inhärentes Risiko für den Missbrauch durch weniger demokratische Regime. Das heute erreichte Sicherheits- und Datenschutzniveau in der digitalen Kommunikation und in IT-Systemen ist das Ergebnis jahrzehntelanger gemeinsamer Anstrengungen von Forschung, Industrie und Politik. Es besteht kein Zweifel, dass dieser Vorschlag diese Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen, die für den Schutz der digitalen Gesellschaft unerlässlich sind, vollständig untergräbt.

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Antwort von CDU

Guten Tag, Herr L.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich nehme die Beantwortung von Bürgeranfragen aus meinem Wahlkreis Bergstraße sehr ernst. Bitte schicken Sie Ihre Anfrage dazu an mich persönlich, damit ich Ihnen direkt antworten kann. Meine E-Mail-Adresse lautet: michael.meister@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Meister, MdB

Anmerkung der Redaktion
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