
Erstens kommt man nach unseren Plänen in den Genuss der Vorteile der Aktivrente erst nach Überschreiten der Regelrentengrenze von 67 Jahren. Ein früherer Übergang in die Rente würde also keinen Vorteil bringen.
Erstens kommt man nach unseren Plänen in den Genuss der Vorteile der Aktivrente erst nach Überschreiten der Regelrentengrenze von 67 Jahren. Ein früherer Übergang in die Rente würde also keinen Vorteil bringen.
Dass die Bild-Zeitung aus diesem durchdachten Maßnahmenbündel nun ausschließlich die Beitragsbemessungsgrenze herausgreift, um gezielt Stimmung zu machen, überrascht mich leider nicht. Aber wir sollten uns davon nicht beirren lassen. Die Herausforderungen sind real – und sie verlangen nach verantwortungsvoller, vorausschauender Politik, nicht nach plakativen Vereinfachungen.
Wir wissen, dass viele Menschen unter der Preisentwicklung der letzten Jahre leiden – und genau hier setzt unser Sofortprogramm an
Ich stimme Ihnen voll und ganz zu, dass „starke Schultern“ mehr tragen sollten „als schwache“.