Antwort 01.09.2026 von Georg Kippels CDU
auf Ihre Frage habe ich bereits per Mail geantwortet. Ich habe den dort gegebenen Antworten nichts hinzuzufügen.
auf Ihre Frage habe ich bereits per Mail geantwortet. Ich habe den dort gegebenen Antworten nichts hinzuzufügen.
Zum Bestandsschutz und zur sogenannten Schwiegerkindhaftung gibt es noch keine abschließende Regelung.