Frage von Klaus B. • 25.08.2005

Antwort von Klaus Füßmann FDP • 30.08.2005
Sehr geehrter Herr Besselmann,
Sehr geehrter Herr Besselmann,
Sehr geehrter Herr Kerl,
der zweite Bildungsweg wird nicht benachteiligt, sondern rentenrechtlich wie ein gleichwertiger Ausbildungsgang im ersten Bildungsweg behandelt.
Sehr geehrter Herr Professor Kolb,
vielen Dank für die an mich gerichteten Fragen zur Bundestagswahl 2005, zu denen ich hiermit gerne Stellung nehme.
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dr. Kolb,
bitte verstehen Sie, dass ich auf Ihre Fragen nicht nach dem Multiplechoice-Verfahren antworten möchte. Ausformulierte Antworten können nur differenzierter sein.