Frage von Walter Hans-Werner M. • 17.02.2006

Antwort von Herbert Hartung CDU • 19.02.2006
Sehr geehrter Herr Machemer,
Sehr geehrter Herr Machemer,
Sehr geehrter Herr Bethkenhagen,
Sehr geehrter Herr Neuwirth,
zunächst ein Kompliment, Sie haben wirklich gut recherchiert. Deshalb beantworte ich gerne Ihre Fragen, auch wenn Sie selbst wohl schon ziemlich festgelegt sind.
Die Fehlbelungsabgabe wurde als Instrument zur Behebung von Wohnungs-Fehlbelegungen, speziell für Ballungsräume, u.a. wie Stuttgart, eingeführt.
Sehr geehrter Herr Grauert,
wir halten die Fehlbelegungsabgabe für falsch.
Sehr geehrter Herr Böhme,
wir sind gegen die Fehlbelegungsabgabe und hoffen, nach der Landtagswahl hier Veränderungen zu bewirken.
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Weckenmann MdL