
Die Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) richtete sich im ersten Entlastungspaket nach der Einkommenssteuer.
Die Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) richtete sich im ersten Entlastungspaket nach der Einkommenssteuer.
die Bundesregierung hat im 3. Entlastungpaket eine Energiepreispauschale von 300€ für Rentner zugesagt. Laut aktuellem Stand soll die Pauschale zum 01. Dezember 2022 durch die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt werden.
Allerdings bin ich bei Ihnen, dass die Abgrenzung anhand des Elterngeldbezugs auch in meinen Augen wenig sachgerecht erscheint
So sind Lohnerhöhungen in Zeiten geringer Inflation Grenzen gesetzt und können dennoch volkswirtschaftlich notwendig sein.
Das BGE birgt meiner Meinung und vieler weiterer Parteimitglieder nach in dieser Frage mehr Risiken als Chancen.
Das neue Bürgergeld wächst dynamisch mit den Preisentwicklungen. Zu den hohen Energiepreisen gibt es Maßnahmen aus Entlastungspaket III.