
Antwort ausstehend von Martina Kempf AfD

Da sich Krankenkassen und Therapeutenvertreter nicht einigen konnten, hat ein Schiedsgremium die Absenkung gegen den Widerstand der Therapeuten auf Basis von Wirtschaftsdaten beschlossen.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht Einsparungen in allen Leistungsbereichen vor. In der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung sollen bislang extrabudgetär vergütete Leistungen künftig wieder stärker in eine steuerbare Vergütungssystematik eingebunden und das Ausgabenvolumen über eine Gesamtvergütung begrenzt werden.

Sie haben Recht: Die Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Schutz vor Diskriminierung sind zentrale Grundlagen unserer Demokratie.