
Antwort ausstehend von Johannes Winkel CDU

Wie bereits veröffentlicht, ist mit den Gewerkschaften verabredet, die gegebenenfalls erforderliche Anpassung aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG in den nächsten Monaten abzuschließen und notwendige Anpassungen dem Landtag vorzulegen.
Die SPD hat sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode dafür eingesetzt, Schwangerschaftsabbrüche rechtssicher außerhalb des Strafrechts zu regeln.
Es ist wichtig, Frauen in solchen Konfliktlagen bestmöglich zu unterstützen und ihnen verlässliche Beratungs- und Hilfsangebote zur Seite zu stellen.
Der Paragraph 218 muss bestehen bleiben.