Beim Splitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, besteuert und die Steuer verdoppelt – das Paar wird also so behandelt, als verdienten beide gleich viel. Für Ihr Ehepaar 1 mit zwei gleichen Einkommen ändert sich nichts durch die Tatsache, dass sie verheiratet sind: Beide zusammen zahlen im Ergebnis dasselbe wie bei einer Einzelbesteuerung. Ihr Ehepaar 2 dagegen profitiert: Wegen des progressiven Tarifs würde der besserverdienende Partner allein deutlich höher besteuert. Durch das Splitting wird ein Teil seines Einkommens rechnerisch in den niedrigeren Tarifbereich des Partners verlagert.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD

Antwort ausstehend von Johannes Winkel CDU
Antwort ausstehend von Daniel Wesener BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 12.06.2026 von Marcus Optendrenk CDU
Wie bereits veröffentlicht, ist mit den Gewerkschaften verabredet, die gegebenenfalls erforderliche Anpassung aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG in den nächsten Monaten abzuschließen und notwendige Anpassungen dem Landtag vorzulegen.
Antwort 26.06.2026 von Sebastian Hartmann SPD
Die SPD hat sich bereits in der vergangenen Legislaturperiode dafür eingesetzt, Schwangerschaftsabbrüche rechtssicher außerhalb des Strafrechts zu regeln.
Antwort 11.06.2026 von Hülya Düber CSU
Es ist wichtig, Frauen in solchen Konfliktlagen bestmöglich zu unterstützen und ihnen verlässliche Beratungs- und Hilfsangebote zur Seite zu stellen.