Frage von Felicitas L. • 31.03.2024
Antwort von Carmen Wegge SPD • 09.04.2024
In diesem Fall kann eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei den zuständigen Behörden beantragt werden.
In diesem Fall kann eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei den zuständigen Behörden beantragt werden.
Derzeit liegt der Grenzwert bei 1,0 ng/ml Blutserum, eine Anpassung des Grenzwerts ist bisher noch nicht erfolgt, dies bedarf eines Gesetzesverfahrens, das wir zeitnah anstreben. Weitere Regelungen gerade zu diesem Thema werden wir darüber hinaus prüfen.
Wir lassen derzeit alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen.
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