Kristy Augustin
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Frage von Cornelia K. •

Können Sie bitte die Beschränkung der Schließzeiten im KitaFinNG aufheben?

Schließzeiten bundesrechtskonform und praxisgerecht ausgestalten
Problem:
Der Entwurf des § 9 KitaG sieht eine landesweite Obergrenze von 15 planmäßigen Schließtagen pro
Kalenderjahr vor. Bundesrechtlich ist durch § 24 Absatz 4 SGB VIII n. F. (GaFöG) eine Begrenzung
planmäßiger Schließzeiten auf maximal 20 Tage vorgesehen. Das Landesrecht muss sich innerhalb
dieses Rahmens bewegen.
Die vorgesehene landesrechtliche Begrenzung auf 15 Tage ist aus fachlicher Sicht für viele Träger
nicht auskömmlich. Teamtage, Konzepttage, Fortbildungen sowie notwendige Organisations- und
Brückentage werden auf die Schließzeit angerechnet, obwohl sie der mittelbaren pädagogischen
Arbeit zuzuordnen sind und der Qualitätssicherung dienen.
Wird der Rahmen zu eng gezogen, entsteht entweder eine dauerhafte Vertretungssituation mit
zusätzlichen Belastungen für Personal und Kinder oder es werden fachlich notwendige
Entwicklungsprozesse eingeschränkt.

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