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Jörg Vogelsänger
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Frage von Cornelia K. •

Würden Sie bitte die unnötige gesetzliche Beschränkung der Schließzeiten im KitaFinNG ändern?

Schließzeiten bundesrechtskonform und praxisgerecht ausgestalten

Problem:

Der Entwurf des § 9 KitaG sieht eine landesweite Obergrenze von 15 planmäßigen Schließtagen pro

Kalenderjahr vor. Bundesrechtlich ist durch § 24 Absatz 4 SGB VIII n. F. (GaFöG) eine Begrenzung

planmäßiger Schließzeiten auf maximal 20 Tage vorgesehen. Das Landesrecht muss sich innerhalb

dieses Rahmens bewegen.

Die vorgesehene landesrechtliche Begrenzung auf 15 Tage ist aus fachlicher Sicht für viele Träger

nicht auskömmlich. Teamtage, Konzepttage, Fortbildungen sowie notwendige Organisations- und

Brückentage werden auf die Schließzeit angerechnet, obwohl sie der mittelbaren pädagogischen

Arbeit zuzuordnen sind und der Qualitätssicherung dienen.

Wird der Rahmen zu eng gezogen, entsteht entweder eine dauerhafte Vertretungssituation mit

zusätzlichen Belastungen für Personal und Kinder oder es werden fachlich notwendige

Entwicklungsprozesse eingeschränkt.

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