Antwort 23.07.2026 von Stefan Zierke SPD
Ich habe dem Gesetz zugestimmt, weil ich überzeugt bin, dass Nichtstun die Gesundheitsversorgung noch stärker gefährdet hätte.
Ich habe dem Gesetz zugestimmt, weil ich überzeugt bin, dass Nichtstun die Gesundheitsversorgung noch stärker gefährdet hätte.
Private Gartenbrunnen sind unter Voraussetzungen erlaubt. Einschränkungen richten sich nach der örtlichen Wassersituation und den zuständigen Behörden.
Sehr geehrter Herr B.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.