Antwort 10.02.2026 von Andreas Stoch SPD
Als Landespolitiker kann ich dazu selbstverständlich eine persönliche Einschätzung haben, die formale Zuständigkeit liegt hier jedoch beim Bund
Als Landespolitiker kann ich dazu selbstverständlich eine persönliche Einschätzung haben, die formale Zuständigkeit liegt hier jedoch beim Bund
Für einen Lastenausgleich zulasten von Eigenheimbesitzerinnen und -besitzern gibt es weder in der Bundesregierung noch in der SPD konkrete Pläne oder Gesetzesvorhaben.
Der Verfassungsschutz ist weisungsgebunden an das Innenministerium. Das birgt Politisierungsrisiken: Bewertungen dürfen nicht wie Vorverurteilungen wirken.

Ich vertraue darauf, dass Bundesregierung und EU-Kommission vor Sanktionen sorgfältig prüfen, verhältnismäßig handeln und Grundrechte achten.