
Antwort ausstehend von Sieghard Knodel parteilos

HateAid schränkt die Meinungsfreiheit nicht ein – im Gegenteil: HateAid trägt dazu bei, sie zu schützen.
Von der Ausgestaltung dieses Gesetzes hängt ab, ob und ggf. in welchem Umfang wir in dem darauf folgenden Gesetzgebungsverfahren die Anpassungen an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in dem Berliner Fall vornehmen (müssen).