Mir ist wichtig zu betonen, dass die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zulasten einer bedarfsgerechten Versorgung psychisch erkrankter Menschen gehen darf. Die psychotherapeutische Versorgung – insbesondere von Kindern und Jugendlichen – bleibt für mich und die SPD deshalb ein gesundheitspolitischer Schwerpunkt. Wir werden die Auswirkungen der beschlossenen Regelungen sehr genau im Blick behalten und im Bedarfsfall nachsteuern.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.07.2026 von Tanja Machalet SPD
Antwort ausstehend von Tanja Machalet SPD
Antwort 09.07.2026 von Matthias Mieves SPD
Wie die Richtlinien sowohl für Notfälle, als auch für die schwer psychisch kranken Versicherten gestaltet werden, obliegt vor allem dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) und ist teilweise bereits in den Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung der Psychotherapeuten (KSVPsych) beschrieben.
Antwort 09.07.2026 von Simone Borchardt CDU
Leistungsanspruch und Vergütungssystem sind unterschiedliche Ebenen; hier muss vorsichtig abgewogen werden.
Antwort 09.07.2026 von Simone Borchardt CDU
Vergütung bleibt rechtlich gebunden, aber nicht gesetzlich vorgezeichnet
Antwort 24.07.2026 von Sabine Poschmann SPD
Entscheidend ist, dass Patienten auch künftig zeitnah Zugang zu einer guten Behandlung erhalten und Psychotherapeuten hierfür verlässliche und angemessene Rahmenbedingungen vorfinden.