
Im Rundfunkstaatsvertrag sind auch Pflichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geregelt. Es gibt ja auch Beiräte dort. Es gibt eine gewisse Neutralitätspflicht etc. Aber ich stimme Ihnen zu, dass die Medien diesbezüglich immer einseitiger werden.
Im Rundfunkstaatsvertrag sind auch Pflichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geregelt. Es gibt ja auch Beiräte dort. Es gibt eine gewisse Neutralitätspflicht etc. Aber ich stimme Ihnen zu, dass die Medien diesbezüglich immer einseitiger werden.
Die Zahl der Fernseh- und Hörfunkkanäle, die von den Rundfunkanstalten betrieben werden, wollen wir reduzieren und Doppelstrukturen und Parallelangebote abschaffen. Durch eine Herabsetzung des Finanzierungsbedarfs, wollen wir Spielraum für eine Absenkung des Rundfunkbeitrag schaffen.
2. Ist in Deutschland auch möglich (§4a Abs. 1 RVG)
Um zu vermeiden, dass Teile der interessierten Öffentlichkeit ausgeschlossen werden – zum Beispiel bei Losverfahren, wie sie beim Landgericht München im NSU-Prozess praktiziert wurden –, ist die gerichtsinterne Übertragung von Gerichtsverhandlungen bei erheblichem Medieninteresse ein legitimer Weg