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Frage von Kathrin M. •

PNOG: Wie wird vertraute private Ersatzpflege finanziert, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt? Fehlen dadurch 3.143 € bzw. 314 Stunden, droht ohne Alternative ein Krankenhausaufenthalt.

Was passiert, wenn die Hauptpflegeperson kurzfristig ausfällt und professionelle Ersatzpflege nicht verfügbar oder individuell keine gleichwertige Alternative ist?

Bisher kann ich den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € vollständig für meine notwendige Verhinderungspflege einsetzen. Ein langjähriger Freund übernimmt die Ersatzpflege für 10 €/Stunde. Damit sind rund 354 Stunden bzw. bei sechs Stunden täglich etwa 59 Betreuungstage finanzierbar.

Das PNOG ordnet die Leistungen neu. Für Pflegegrad 2 sind 380 € monatlich als Entlastungsbudget vorgesehen. Wenn daraus weiterhin mein bisheriges Pflegegeld von 347 € monatlich finanziert werden muss, verbleiben rechnerisch 396 € jährlich. Für meine Ersatzpflege wären das gegenüber bisher 3.539 € faktisch 3.143 € bzw. 314 Stunden weniger – rund 52 Betreuungstage.

Diese Stunden sichern für mich die häusliche Versorgung, wenn meine Tochter ausfällt. Fallen sie weg und steht kurzfristig keine geeignete häusliche Alternative zur Verfügung, ist meine Versorgung zu Hause nicht mehr gewährleistet. In einer schweren depressiven Phase droht dann ein Krankenhausaufenthalt – mit erheblich höheren Kosten zu Lasten der Krankenkassen.

Das BMG nennt beim Überbrückungsbudget insbesondere ambulante Notdienste und Akut-Kurzzeitpflege. Umfasst es auch notwendige Verhinderungspflege durch eine vertraute private Ersatzpflegeperson, beispielsweise einen langjährigen Freund?

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