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Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass die Aufenthaltsdauer während des Asylverfahrens nur anzurechnen ist, wenn der Ausländer unanfechtbar als Asylberechtigter anerkannt ist oder ihm internationaler Schutz zuerkannt wurde.
Mein Ziel war der Erhalt der Kleingartenanlage Hiltrudstraße (0582/IX). Leider wurde hier durch die damalige Bezirksstadträtin der Linken Baurecht geschaffen.
Grundsätzlich stehen wir thematisch näher bei den Linken und haben dort mehr Schnittmengen als mit der CDU.