Guido Heuer
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Frage von Gerriet S. •

Unterstützen Sie eine Sondersitzung des alten Landtags vor dem 6. Oktober, um Kontrollrechte der Opposition gegenüber dem Verfassungsschutz in der Landesverfassung abzusichern?

In Sachsen-Anhalt ist der Verfassungsschutz eine Abteilung des Innenministeriums. Der Abteilungsleiter ist politischer Beamter (§ 41 Nr. 4 LBG LSA) und kann ohne Begründung in den Ruhestand versetzt werden. Ein AfD-Innenminister könnte Leitung, Schwerpunkte, Einstufung und Jahresbericht der Behörde, die seine Partei als gesichert rechtsextremistisch einstuft, ohne Gesetzesänderung verändern (Prof. Thiel, Verfassungsblog, 9.9.2026).

Bis zum Zusammentritt des neuen Landtags (spätestens 6.10.) hat der alte Landtag ohne AfD eine Zwei-Drittel-Mehrheit für Verfassungsänderungen. Im neuen Landtag haben die fünf demokratischen Parteien mit 44 von 83 Sitzen die einfache Mehrheit.

Bitte antworten Sie auch auf: 2) Stimmen Sie einem Gesetz zu, das die Leitung des Verfassungsschutzes aus dem Kreis der politischen Beamten nimmt? 3) Setzen Sie bei einem politischen Umbau der Behörde einen Untersuchungsausschuss ein?

Quelle: verfassungsblog.de/sachsen-anhalt-innenministerium-afd/

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