Ist die Initiative der MIT und des Kanzlers zum Verbot von Teilzeitarbeit ohne triftige Gründe auch indirekt als Abkehr von der Familienversicherung zu betrachten?
Sehr geehrte Frau MdB Borchardt,
Bundeskanzler Merz und die MIT begründen die Debatte um eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeit u. a. mit Fachkräftemangel und Sozialkosten. Dazu eine Verständnis- und Konsistenzfrage: Wenn es darum geht, mehr Erwerbsarbeit zu mobilisieren, warum richtet sich der Ansatz primär gegen Teilzeitbeschäftigte, obwohl der Staat zugleich Konstellationen mitträgt, die ebenfalls Erwerbsarbeit reduzieren können – etwa das Alleinverdiener-Modell mit beitragsfreier Mitversicherung in der GKV (Familienversicherung) sowie Arbeitsanreize durch das Ehegattensplitting?
Und mit Blick auf den Fachkräftemangel: Wird in dieser Logik auch Nichterwerbstätigkeit thematisiert, wenn Personen ihren Lebensunterhalt aus Vermögen bestreiten (z. B. Erbe/Kapital- oder Mieteinkünfte)? Falls nein: warum die unterschiedliche Behandlung?
Mit freundlichen Grüßen
M. H.

