Wie können Sie behaupten, dass die CDU hinter den Mieter*innen steht, wenn Ihre Ministerin derart methodische Schwächen im Gutachten für die Mietpreisbremse nicht bemerkt?
Sehr geehrte Frau Pfau-Weller,
durch die aktuelle Neubewertung des Wohnungsmarktes fallen Städte wie Neckarsulm, Mannheim und Konstanz aus der Liste der „angespannten Märkte“. Das bedeutet für tausende Menschen höhere Mieten und weniger Schutz.
Wie kann es sein, dass 80 % der Kriterien erfüllt werden müssen, während andere Bundesländer wie NRW nur 50 % ansetzen? Und warum zählt der Landesschnitt, nicht der Bundesschnitt – obwohl das die Realität besser abbilden würde? Wie wird die Gewichtung der Indikatoren statistisch und methodisch abgeleitet?
Bitte erklären Sie, wie Ihre Partei in dieser Situation wirklich hinter den Mieterinnen und Mietern steht.
Mit freundlichen Grüßen
F. A.
Sehr geehrte Frau A.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre berechtigten Fragen zur Mietpreisbremse in Baden-Württemberg.
Ich verstehe sehr gut, dass die geplanten Veränderungen bei der Gebietskulisse Sorgen auslösen – gerade für Mieterinnen und Mieter in Städten, die künftig nicht mehr dazugehören.
Wichtig ist mir zu betonen:
Die Bewertung, welche Kommunen als „angespannt“ gelten, erfolgt nicht politisch oder willkürlich, sondern auf klaren bundesrechtlichen Vorgaben und auf der Grundlage eines unabhängigen wissenschaftlichen Gutachtens. Das Ministerium hat – wie gesetzlich vorgeschrieben – keinen eigenen Spielraum, die Methodik oder Gewichtung der Kriterien eigenmächtig zu verändern.
Dass Baden-Württemberg einen strengeren Maßstab (80 %) anlegt, liegt daran, dass die Mietpreisbremse rechtssicher ausgestaltet sein muss. Ein zu niedriger Schwellenwert könnte vor Gericht angreifbar sein – und damit den Schutz für Mieterinnen und Mieter insgesamt gefährden.
Deshalb wird hier sehr sorgfältig gearbeitet, um die Regelung stabil und belastbar zu halten.
Ziel der CDU ist und bleibt es, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und neuen zu schaffen – durch Förderung, Entbürokratisierung und Investitionsanreize. Die Mietpreisbremse ist dabei ein Übergangsinstrument, das Mieter kurzfristig schützt, während wir langfristig dafür sorgen, dass Wohnen wieder bezahlbar wird.
Mit freundlichen Grüßen
Natalie Pfau-Weller MdL

