Herr Minister Bilger, beim begleiteten Fahren ab 17 ist die Fahrprüfung bereits bestanden, bei der geplanten Laienausbildung nicht. Warum halten Sie beides für vergleichbar?
Sehr geehrter Herr Bilger, in der Befragung der Bundesregierung am 7.10.2026 (Plenarprotokoll 21/98, S. 12156) fragte MdB Swantje Michaelsen, wie in einer brenzligen Situation reagiert werden soll, wenn Fahrschüler/-innen nach nur sechs Fahrstunden mit einem Elternteil im eigenen Auto fahren – ohne zusätzliches Bremspedal, ohne zusätzliche Spiegel, und da ein Eingreifen (z. B. ins Lenkrad) strafrechtlich verboten ist. Sie verwiesen auf die guten Erfahrungen mit dem begleiteten Fahren ab 17. Dort haben die jungen Menschen jedoch die Fahrausbildung samt Prüfung bereits abgeschlossen; bei der Laienausbildung sollen sie dagegen während der Ausbildung mit einer Privatperson fahren. Beide Konstellationen unterscheiden sich damit grundlegend. Können Sie die konkrete Sicherheitsfrage von Frau Michaelsen beantworten – und auf welche Risikoabschätzung stützen Sie die Gleichsetzung mit dem begleiteten Fahren ab 17?

