Nein, Hilfszahlungen sollen an solche Organisationen nicht gezahlt werden
Es sei vorangestellt, dass das Existenzrecht Israels niemals in Frage gestellt werden darf.
Die Frage der Verlegung des Sitzes der EU-Delegation von Ramat Gan nach Jerusalem ist komplex und erfordert eine sorgfältige Abwägung verschiedener Faktoren.
Die Verwendung von EU Geldern werden und sollen auch weiterhin geprüft werden, sodass eine Finanzierung von Terrorist*innen nicht möglich ist.
Nein, EU-Gelder sollten nicht an Organisationen gezahlt werden, die Personen unterstützen, die Terroranschläge begangen haben. Solche Zahlungen, oft als „Märtyrerrenten“ bezeichnet, stehen im direkten Widerspruch zu den Werten und Zielen der Europäischen Union.
Dies hat nicht nur logistische, sondern auch tiefgreifende diplomatische und kulturelle Implikationen und bedarf einer besonders sorgfältigen Abwägung.
